Gilt mein Unfall als Arbeits- oder Wegeunfall?
Wie kann ich eine Berufskrankheit anerkennen lassen?
Das Unfallversicherungsrecht regelt die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) in Deutschland. Diese schützt Beschäftigte vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und ist Teil der Sozialversicherung.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII): Zentrales Gesetz für die gesetzliche Unfallversicherung
- Berufskrankheiten-Verordnung (BKV): Liste anerkannter Berufskrankheiten
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Pflichten von Arbeitgebern zur Unfallvermeidung
Versicherte Personen
- Arbeitnehmer, Auszubildende und Praktikanten
- Schüler, Studierende und Kinder in Kitas
- Ehrenamtliche Tätige unter bestimmten Bedingungen
- Selbstständige, wenn sie freiwillig versichert sind
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
- Medizinische Versorgung
- Kostenübernahme für Behandlungen, Reha-Maßnahmen, Hilfsmittel
- Spezialisierte Berufsgenossenschaftliche Kliniken
- Geldleistungen
- Verletztengeld (Lohnersatz während der Arbeitsunfähigkeit)
- Rentenleistungen (bei dauerhafter Erwerbsminderung)
- Hinterbliebenenrente für Angehörige Verstorbener
- Prävention und Arbeitsschutz
- Unfallverhütungsvorschriften
- Schulungen und technische Maßnahmen zur Unfallvermeidung
Besonderheiten der Unfallversicherung
- Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber
- Keine Eigenbeteiligung des Versicherten
- Unterschied zur Krankenversicherung: GUV übernimmt nur unfallbedingte Kosten
Private Unfallversicherung
Neben der GUV gibt es private Unfallversicherungen, die weltweit und rund um die Uhr gelten (nicht nur im Berufsleben).
Bei Rechtsfragen zum Thema Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) freue ich mich über Ihre Anfrage.