Welche Nachweise brauche ich für einen höheren Grad der Behinderung (GdB) und für Merkzeichen?
Wann ist eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten möglich?
Das Recht der Schwerbehinderung regelt die rechtliche Stellung, den Schutz und die Förderung von Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland. Ziel ist es, Nachteile auszugleichen und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, beruflichen und sozialen Leben zu ermöglichen.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX): Zentrales Gesetz für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Schutz vor Diskriminierung
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV): Pflichten für Arbeitgeber
- Bundes- und Landesgleichstellungsgesetze: Förderung der Barrierefreiheit
Definition der Schwerbehinderung
- Grad der Behinderung (GdB) ≥ 50 → Schwerbehinderung
- GdB 30–40 → Möglichkeit der Gleichstellung mit Schwerbehinderten, wenn Arbeitsplatzgefährdung vorliegt
Rechte von Menschen mit Schwerbehinderung
- Arbeitsrechtliche Schutzrechte
- Besonderer Kündigungsschutz (Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich)
- Anspruch auf behindertengerechte Arbeitsgestaltung
- Zusatzurlaub von 5 Tagen pro Jahr
- Vorzugsbehandlung bei Stellenbesetzungen (bei gleicher Qualifikation)
- Nachteilsausgleiche im Alltag
- Steuerliche Vergünstigungen (z. B. Pauschbeträge)
- Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr
- Ermäßigte oder kostenfreie Eintritte zu kulturellen Veranstaltungen
- Soziale und finanzielle Leistungen
- Anspruch auf Rehabilitation und medizinische Hilfsmittel
- Unterstützung durch Integrationsämter und Inklusionsbetriebe
- Pflichten für Arbeitgeber
- Beschäftigungspflicht: Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen mindestens 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen
- Schwerbehindertenvertretung als Interessenvertretung im Betrieb
Besonderheiten des Schwerbehindertenrechts
- Einzelfallprüfung: Der GdB wird individuell vom Versorgungsamt festgestellt
- Verschiedene Nachteilsausgleiche je nach GdB und Merkzeichen (z. B. „G“ für Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit)
- Kombination mit anderen Sozialleistungen möglich (z. B. Pflegegrad oder Erwerbsminderungsrente)
Bei Rechtsfragen zum Thema Recht der Schwerbehinderung freue ich mich über Ihre Anfrage.