Wie berechnen sich Beiträge bei Elternzeit, Teilzeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit?
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe bestehen Ansprüche auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung?
Das Recht der berufsständischen Altersversorgung regelt die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige bestimmter freier Berufe, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Notare. Es stellt eine Sonderform der Altersvorsorge dar, die von den berufsständischen Versorgungswerken organisiert wird und eine Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt.
Rechtsgrundlagen
- Grundgesetz (GG), Art. 12 Abs. 1: Schutz der Berufsfreiheit
- Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI): Ausnahme von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
- Landesgesetze über die berufsständische Versorgung: Jedes Bundesland hat eigene Regelungen
- Satzungen der Versorgungswerke: Individuelle Vorschriften je Berufsgruppe
Kernmerkmale der berufsständischen Altersversorgung
- Pflichtversicherung: Mitglieder bestimmter Kammerberufe sind automatisch versicherungspflichtig in ihrem Versorgungswerk
- Eigenständige Organisation: Versorgung wird nicht durch die Deutsche Rentenversicherung, sondern durch Versorgungswerke der jeweiligen Berufsgruppen geregelt
- Kapitaldeckungsverfahren: Beiträge werden angespart und verzinst (anders als bei der Umlagefinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung)
- Leistungsarten:
- Altersrente: Auszahlung ab Erreichen des Rentenalters
- Erwerbsminderungsrente: Unterstützung bei Berufsunfähigkeit
- Hinterbliebenenrente: Absicherung für Ehepartner und Kinder
Versicherte Berufsgruppen (Beispiele)
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
- Architekten, Ingenieure
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung
Merkmal | Berufsständische Altersversorgung | Gesetzliche Rentenversicherung |
|---|---|---|
| Organisation | Versorgungswerke der Berufsgruppen | Deutsche Rentenversicherung |
| Finanzierung | Kapitaldeckungsverfahren | Umlageverfahren |
| Versicherungspflicht | Nur für bestimmte freie Berufe | Für Arbeitnehmer verpflichtend |
| Beiträge | Berufsbezogen, oft einkommensabhängig | Prozentsatz vom Bruttoeinkommen |
| Leistungen | Oft höher als gesetzliche Rente | Abhängig von Einzahlungen |
Besonderheiten und Herausforderungen
- Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung möglich (bei Selbstständigkeit oder Kammerpflicht)
- Unterschiedliche Leistungen und Beitragshöhen je nach Versorgungswerk
- Langfristige Kapitaldeckung als Absicherung gegen demografischen Wandel
Bei Rechtsfragen zum Thema Recht der berufsständigen Altersversorgung freue ich mich über Ihre Anfrage.