Wie berechnet sich mein Ruhegehalt?
Wann liegt eine Dienstunfähigkeit mit Versorgungsanspruch vor?
Das Beamtenversorgungsrecht regelt die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung von Beamten, Richtern und Berufssoldaten. Es basiert auf dem Prinzip der Alimentationspflicht des Dienstherrn, wonach dieser für eine angemessene Versorgung seiner Beamten auch im Ruhestand sorgt.
Rechtsgrundlagen
- Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) für Bundesbeamte
- Landesbeamtenversorgungsgesetze für Landes- und Kommunalbeamte
- Bundesbeamtengesetz (BBG) und Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) als ergänzende Regelwerke
Leistungsarten
- Ruhegehalt (Pension):
- Höhe richtet sich nach der Dienstzeit und dem letzten ruhegehaltfähigen Einkommen
- Maximal 71,75 % der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge (nach 40 Dienstjahren)
- Hinterbliebenenversorgung:
- Witwen-/Witwergeld (55–60 % des Ruhegehalts)
- Waisengeld für Kinder
- Unfallfürsorge:
- Besondere Versorgungsleistungen bei Dienstunfällen
- Übergangsgeld:
- Einmalige Zahlung für Beamte mit kurzer Dienstzeit
Besondere Regelungen
- Mindestdienstzeit: Mindestens 5 Jahre für Pensionsanspruch (Ausnahme: Dienstunfähigkeit)
- Versorgungsausgleich: Bei Scheidung wird die Pension in den Rentenanspruch des Ex-Partners einbezogen
- Anpassung: Pensionen werden regelmäßig an die Entwicklung der Beamtengehälter angepasst
Unterschied zur gesetzlichen Rente
- Beamte zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge, da ihre Pension direkt vom Dienstherrn finanziert wird
- Die Altersversorgung ist höher als die gesetzliche Rente, aber an strenge Voraussetzungen gebunden
Bei Rechtsfragen zum Thema Beamtenversorgungsrecht freue ich mich über Ihre Anfrage.