Habe ich trotz Elternverdienst Anspruch auf BAföG?
Wie wird ein Auslandsstudium/-praktikum gefördert?
Das Ausbildungsförderungsrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen und rechtlichen Grundlagen zur finanziellen Unterstützung von Personen in schulischer oder beruflicher Ausbildung. Ziel ist es, Chancengleichheit im Bildungswesen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass finanzielle Engpässe nicht zum Ausschluss von Bildung führen.
Rechtsgrundlagen
Das Ausbildungsförderungsrecht basiert in Deutschland insbesondere auf dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Daneben existieren weitere Fördermöglichkeiten, z. B.:
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, "Aufstiegs-BAföG")
- Bildungskredite (z. B. KfW-Studienkredit)
- Stipendienprogramme (z. B. Deutschlandstipendium, Begabtenförderwerke)
Leistungsarten
Die Förderungen können in verschiedenen Formen gewährt werden, darunter:
- Zuschüsse (nicht zurückzuzahlen, z. B. Teile des BAföG)
- Darlehen (zinsgünstige oder zinsfreie Kredite)
- Sachleistungen (z. B. Übernahme von Unterkunfts- oder Reisekosten)
Anwendungsbereich
Das Ausbildungsförderungsrecht gilt für:
- Schüler:innen
- Studierende
- Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen
- Personen in Weiterbildungs- und Aufstiegsfortbildungen
Voraussetzungen für Förderungen
- Bedürftigkeit: Nachweis, dass eigene finanzielle Mittel (und ggf. die der Eltern) nicht ausreichen
- Leistungsnachweis: Regelmäßige Fortschrittskontrollen
- Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus: Förderungen stehen in der Regel deutschen Staatsangehörigen und bestimmten Gruppen internationaler Studierender offen
Bei Rechtsfragen zum Thema Ausbildungsförderungsrecht freue ich mich über Ihre Anfrage.