Impressum
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Anwaltskanzlei Kai Michael Dietrich ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen bezüglich der Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website anwalt-dietrich.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der BITV 2.0 / EN 301 549 teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Folgende Inhalte und Funktionen sind auf der Website nicht vorhanden, weshalb die entsprechenden Anforderungen der EN 301 549 als "nicht anwendbar" bewertet wurden:
- Kapitel 5 (Allgemeine Anforderungen): Keine biometrischen Funktionen oder Konvertierungsfunktionen.
- Kapitel 6 (Zwei-Wege-Sprachkommunikation): Die Website bietet keine Echtzeit-Kommunikationsdienste (wie Chats oder Telefonie-Funktionen).
- Kapitel 7 (Videofähigkeiten): Es werden keine Videoinhalte mit Audio oder Untertitel-Funktionen bereitgestellt.
- Kapitel 9.1.2 (Zeitbasierte Medien): Es sind keine Audio- oder Videoinhalte (voraufgezeichnet oder live) vorhanden.
- Kapitel 11.7 (Benutzerpräferenzen) und 11.8 (Autorenwerkzeuge): Die Website ist kein Autorenwerkzeug und bietet keine plattformspezifischen Benutzerpräferenzen im Sinne der Norm.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.12.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer Selbstbewertung (Test nach EN 301 549 / BITV 2.0).
Die Erklärung wurde zuletzt am 03.12.2025 überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Ansprechperson: Kai Michael Dietrich E-Mail: info@anwalt-dietrich.de Telefon: 0511 / 69 68 45 0
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einschalten. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen Hannah-Arendt-Platz 1 30159 Hannover
Telefon: 0511/120-4010 E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de