Sind meine Behandlungskosten beihilfefähig und in welcher Höhe?
Wie wirkt sich die PKV auf die Beihilfe aus?
Das Beamtenbeihilferecht regelt die finanzielle Unterstützung von Beamten, Richtern und deren Angehörigen bei Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Es basiert auf dem Grundsatz der Eigenvorsorgepflicht, wobei der Dienstherr durch die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten übernimmt.
Rechtsgrundlagen
- In Deutschland ist die Beihilfe primär durch Bundes- und Landesbeihilfeverordnungen geregelt, darunter:
- Beihilfevorschriften des Bundes (BBhV) für Bundesbeamte
- Landesbeihilfeverordnungen für Landesbeamte
- Sonderregelungen für Kommunalbeamte
- Ergänzend gelten das Bundesbeamtengesetz (BBG) und das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).
Grundprinzipien der Beihilfe
- Teilkostensystem: Der Dienstherr übernimmt einen bestimmten Prozentsatz der erstattungsfähigen Krankheitskosten (meist 50–80 %), während der Rest über eine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgesichert wird.
- Beihilfeberechtigte Personen: Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und ihre Angehörigen (z. B. Ehepartner, Kinder) unter bestimmten Voraussetzungen.
- Leistungsumfang: Erstattet werden u. a. Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Pflegeleistungen.
Beihilfesätze
- Beamte: 50 % (bei mehreren Kindern: 70 %)
- Ehepartner: 70 % (wenn kein eigenes Einkommen über einer bestimmten Grenze liegt)
- Kinder: 80 %
Besondere Regelungen
- Wahlrecht zwischen Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung: In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit für eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenkasse.
- Unterschiede zwischen Bund und Ländern: Länder wie Hamburg, Bremen oder Thüringen bieten abweichende Regelungen an.
Bei Rechtsfragen zum Thema Beamtenbeihilferecht freue ich mich über Ihre Anfrage.